Übertritt aus 4. Klasse

1. Schülerinnen, die im Übertrittszeugnis der Grundschule in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht einen Notendurchschnitt von 2,66 oder besser erreicht haben, können ohne weiteres Aufnahmeverfahren in die 5. Klasse der Realschule übertreten.

2. Ein Übertrittszeugnis wird allen Schülerinnen der 4. Jahrgangsstufe ausgestellt.

3. Schülerinnen, welche die Bedingungen nicht erfüllen, aber dennoch an eine Realschule übertreten wollen, müssen mit Erfolg an einem dreitägigen

Probeunterricht (Dienstag, 14. Mai bis Donnerstag, 16. Mai 2024)

in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen.

Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in den Fächern D und M mindestens die Noten 3 und 4 oder 4 und 3 erreicht werden.

4. Besteht bei einer Schülerin mit dem Notendurchschnitt schlechter als 2,66 trotz nicht bestandenen Probeunterrichts der Wunsch, an die sechsstufige Realschule überzutreten, entscheiden die Erziehungsberechtigten über den Übertritt, wenn im Probeunterricht die Ergebnisse 4 / 4 in D / M erzielt werden.

5. Schülerinnen, die ohne Erfolg am Probeunterricht des Gymnasiums teilgenommen haben, können in die sechsstufige Realschule aufgenommen werden, wenn sie im Probeunterricht in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben.

6. Alle übrigen Schülerinnen, die ohne Erfolg am Probeunterricht des Gymnasiums teilgenommen haben, können sich am Ende der großen Ferien einem Probeunterricht für die Aufnahme in die Realschule unterziehen. Für den Übertritt an die Realschule müssen sie im Probeunterricht mindestens die Noten 4 / 4 erzielen und die Erziehungsberechtigten den Übertritt beantragen. Die Anmeldung der Schülerinnen, die den Probeunterricht am Gymnasium nicht bestanden haben, erfolgt unmittelbar nach der Bekanntgabe des Ergebnisses.

 

Übertritt an die Realschule aus Jahrgangsstufe 4

Noten

D

M

HSU

Übertrittsregelung

 Schnitt
2,66 oder besser

Geeignet – Aufnahme ohne Probeunterricht

 Schnitt
3,00 oder schlechter

Nicht geeignet mit Probeunterricht

Bei Noten 3 und 4 oder besser ist der Probeunterricht bestanden.

 

Bei Noten 4 und 4 in D und M entscheiden die Eltern über den Übertritt.